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EU AI Act · Betreiberpflichten

Dokumentation, die standhält

Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Wir ordnen Ihre KI-Systeme ein und liefern die technische Dokumentation, die Sie als Betreiber vorhalten müssen.

Artikel 50 seit 08/2026Technische DokuRegister über alle SystemeKein Rechtsrat
Art. 50
Transparenzpflicht
gilt seit 2. August 2026
4
Risikoklassen
von minimal bis verboten
2 Wochen
Pro System
ab Zugang zu den Unterlagen
0 €
Erste Einordnung
im Erstgespräch
EU-KI-Verordnung (EU AI Act)
Die EU-KI-Verordnung, auch EU AI Act genannt, ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ordnet KI-Systeme nach Risiko in vier Stufen ein und knüpft daran Pflichten. Diese treffen vor allem die Unternehmen, die ein System im Betrieb einsetzen, nicht nur die, die es gebaut haben.
01 Ausgangslage

Die Pflicht liegt beim Betreiber, nicht beim Hersteller.

Viele Unternehmen setzen längst KI ein, ohne es so zu nennen. Ein Assistent im Kundenservice, eine Vorsortierung im Posteingang, eine Texthilfe im Marketing.

Für die Behörde ist das jeweils ein KI-System mit einem Betreiber. Wer das Werkzeug gekauft oder bauen lassen hat, ändert daran wenig. Gefragt wird bei dem Unternehmen, das es einsetzt.

Das Unangenehme daran ist selten die Pflicht selbst. Unangenehm wird es, wenn im Prüfungsfall niemand sagen kann, welche Systeme überhaupt laufen und mit welchen Daten sie arbeiten.

52,52 % nennen die Rechtslage
Von den Unternehmen, die KI erwogen und verworfen haben, geben 52,52 % Unklarheit über die rechtlichen Folgen als Hinderungsgrund an, direkt nach dem fehlenden Fachwissen. Dokumentation räumt genau diesen Grund aus.
Quelle: Eurostat, Use of artificial intelligence in enterprises, Erhebung 2024, veröffentlicht Dezember 2025. ec.europa.eu/eurostat
02 Einordnung

Vier Klassen, und wo Sie vermutlich landen

Die Verordnung staffelt nach Risiko. Für den Mittelstand ist fast immer die dritte Stufe einschlägig.

Stufe 1

Unannehmbares Risiko

Soziale Bewertung von Menschen, gezielte Ausnutzung von Schwächen, biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Diese Anwendungen sind untersagt.

Verboten
Stufe 2

Hohes Risiko

Systeme in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur oder Medizinprodukten. Hier kommen Risikomanagement, Datenqualitätsanforderungen, Protokollierung und Konformitätsbewertung hinzu.

Umfangreiche Pflichten
Stufe 3

Begrenztes Risiko

Chatbots, Assistenzsysteme, Wissensagenten, Textgeneratoren. Kennzeichnungspflicht gegenüber den Nutzern und eine nachvollziehbare Dokumentation des Einsatzes. Genau dieser Bereich betrifft nahezu jedes Projekt, das wir bauen.

Hier liegt der Regelfall
Stufe 4

Minimales Risiko

Rechtschreibprüfung, Spamfilter, Empfehlungen ohne Personenbezug. Freiwillige Selbstverpflichtungen sind möglich, verpflichtend ist nichts.

Keine besonderen Pflichten
03 Umfang

Was wir Ihnen übergeben

Ein Ordner, den Sie einer Prüfung vorlegen können, ohne vorher zwei Wochen zu suchen.

01

Systemregister

Eine Übersicht aller KI-Systeme im Haus, mit Zweck, Verantwortlichem, Anbieter und Risikoklasse. Der Ausgangspunkt für alles Weitere.

BestandsaufnahmeVerantwortliche
02

Risikoeinordnung

Für jedes System die Klasse mit Begründung, nicht nur die Behauptung. Prüfbar anhand der Kriterien aus der Verordnung.

Artikel 6Anhang IIIBegründung
03

Technische Beschreibung

Modelle, Anbieter, Verarbeitungsorte, Datenquellen und Schnittstellen. Das, was ein Prüfer als Erstes wissen will.

ModelleDatenflüsseEU-Server
04

Menschliche Aufsicht

Wer prüft welche Ausgaben, wo greift eine Freigabe, wann schaltet das System ab. Beschrieben und im System umgesetzt.

Artikel 14FreigabenAbschaltung
05

Kennzeichnung

Wie Nutzer erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Formulierung, Platzierung und Nachweis, dass es sichtbar ist.

Artikel 50Hinweistexte
06

Anschluss an die DSGVO

Verbindung zum Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept und, wo nötig, die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Art. 30DSFALöschfristen
04 Ablauf

Vier Schritte bis zum Ordner

Wir arbeiten uns entlang der Risikoklassen vor. Was hoch eingestuft ist, kommt zuerst.

Sie bekommen die Unterlagen als bearbeitbare Dateien, nicht als PDF, das niemand fortschreiben kann.

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Welche Systeme laufen, wer betreibt sie, welche Daten fließen.

Schritt 2

Einordnung

Risikoklasse je System, mit Begründung an der Verordnung entlang.

Schritt 3

Lücken schließen

Fehlende Kennzeichnung, Protokollierung oder Aufsicht nachrüsten.

Schritt 4

Übergabe

Dokumentation, Register und eine Anleitung zur Fortschreibung.

05 Konditionen

Was das kostet

Erste Einordnung
Kostenfrei. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Klasse nach unserer Einschätzung greift.
Ein System
Ein bis zwei Wochen ab Zugang zu den technischen Unterlagen.
Mehrere Systeme
Zuerst das Register, danach nach Risikoklasse abgearbeitet.
Bei unseren Projekten
Teil der Übergabe. Wer bei uns bauen lässt, bekommt die Dokumentation ohne Aufpreis.
Fortschreibung
In der Betreuung enthalten. Bei Modellwechsel oder neuer Datenquelle wird nachgezogen.
Abgrenzung
Technische Dokumentation und Einordnung. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall gehört zu Ihrer Kanzlei.
06 Selbsttest

Fünf Fragen an Ihr Haus

Wenn Sie drei davon nicht aus dem Stand beantworten, lohnt sich ein Register.

  • Welche KI-Systeme laufen bei Ihnen? Gezählt werden auch die Werkzeuge, die Abteilungen selbst eingeführt haben.
  • Wer ist je System verantwortlich? Nicht die IT allgemein, sondern eine Person.
  • Erkennen Nutzer die Maschine? Und lässt sich belegen, dass der Hinweis sichtbar ist.
  • Wo werden die Daten verarbeitet? Anbieter, Region und Rechtsgrundlage.
  • Wer prüft die Ausgaben? Und was passiert, wenn das System offensichtlich irrt.
07 Häufige Fragen

EU AI Act: häufige Fragen

Was gilt seit dem 2. August 2026?+
Seit diesem Stichtag greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer ein KI-System betreibt, das mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt, muss das kenntlich machen und den Einsatz dokumentieren. Für Systeme mit hohem Risiko gelten weitere Pflichten mit eigenen Fristen.
Betrifft das auch einen einfachen Chatbot?+
Ja. Ein Assistent, der mit Kunden oder Mitarbeitenden spricht, fällt in aller Regel unter begrenztes Risiko. Die Pflicht ist überschaubar: Es muss erkennbar sein, dass die Antwort von einer Maschine kommt, und der Einsatz gehört dokumentiert.
Wer haftet, wir oder der Dienstleister?+
Die Betreiberpflichten liegen bei dem Unternehmen, das das System einsetzt, also bei Ihnen. Als Integrator liefern wir die technische Dokumentation mit der Übergabe, damit Sie diese Pflichten erfüllen können. Wer welchen Teil verantwortet, halten wir schriftlich fest.
Was gehört in die Dokumentation?+
Zweckbeschreibung, Risikoeinordnung mit Begründung, die eingesetzten Modelle und Anbieter, die Datenquellen, Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht, Protokollierung sowie die Kennzeichnung gegenüber Nutzern. Dazu die Verbindung zu Ihrem Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO.
Ist das eine Rechtsberatung?+
Nein. Wir sind ein technischer Dienstleister und liefern die technische Dokumentation sowie eine begründete Einordnung. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall gehört zu Ihrer Rechtsabteilung oder einer Kanzlei. Wir arbeiten dieser Prüfung zu, statt sie zu ersetzen.
Wir haben KI bereits im Einsatz. Was jetzt?+
Wir nehmen die bestehenden Systeme auf, ordnen sie ein und schließen die Lücken in der Dokumentation. Das ist meist deutlich schneller als ein Neubau, weil die technischen Fakten schon existieren und nur zusammengetragen werden müssen.
Wie lange dauert das?+
Für ein einzelnes System rechnen wir mit ein bis zwei Wochen ab Zugang zu den technischen Unterlagen. Bei mehreren Systemen legen wir zuerst ein Register an und arbeiten es nach Risikoklasse ab.
Was passiert bei Änderungen am System?+
Die Dokumentation ist ein lebendes Dokument. Bei jedem Modellwechsel, jeder neuen Datenquelle und jeder Zweckerweiterung gehört sie fortgeschrieben. In unseren Betriebsvereinbarungen ist das eingeplant.
08 Weiterlesen

Verwandte Themen

09 Quellen

Woher diese Angaben stammen

Die genannten Artikel und Fristen stehen so im Verordnungstext. Wer nachlesen will, findet hier die Primärquellen.

EU-KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024, Amtsblatt der EU. Die Risikoklassen stehen in Artikel 6 und Anhang III, die Transparenzpflichten in Artikel 50, die menschliche Aufsicht in Artikel 14. eur-lex.europa.eu
DSGVO
Verordnung (EU) 2016/679. Das Verarbeitungsverzeichnis, an das wir die KI-Dokumentation anschließen, steht in Artikel 30. eur-lex.europa.eu
Zuständige Aufsicht
Für Kuroko Labs ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig. lda.bayern.de

Stand: August 2026. Wir prüfen die Angaben, wenn sich der Verordnungstext oder die Anwendungsfristen ändern.

Nächster Schritt

Sagen Sie uns, was bei Ihnen läuft.

Dreißig Minuten reichen für eine erste Einordnung. Wenn bei Ihnen nichts zu tun ist, sagen wir auch das.